Regel 1: Zulässigkeit#
Jede Datenverarbeitung bedarf einer rechtlichen Grundlage in Form einer gesetzlichen Grundlage, eines Vertrages, einer betrieblichen Regelung oder der Einwilligung des Betroffenen.
Regel 2: Einwilligung#
Eine Einwilligung ist nur wirksam nach ausreichender Information des Betroffenen und muss freiwillig erfolgen.
Regel 3: Zweckbindung#
Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind.
Regel 4: Erforderlichkeit#
Die Datenverarbeitung ist auf den für ihren Erhebungszweck notwendigen Umfang zu begrenzen.
Regel 5: Transparenz#
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten muss gegenüber dem Betroffenen transparent sein.
Regel 6: Kontrolle#
Die Datenverarbeitung unterliegt einer internen und externen Kontrolle.
Regel 7: Sicherheit#
Keine Datenverarbeitung ohne technische Sicherheit.