[{ALLOW view All}] [{ALLOW edit Authenticated}] !Regel 1: Zulässigkeit Jede Datenverarbeitung bedarf einer rechtlichen Grundlage in Form einer gesetzlichen Grundlage, eines Vertrages, einer betrieblichen Regelung oder der Einwilligung des Betroffenen. !Regel 2: Einwilligung Eine Einwilligung ist nur wirksam nach ausreichender Information des Betroffenen und muss freiwillig erfolgen. !Regel 3: Zweckbindung Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind. !Regel 4: Erforderlichkeit Die Datenverarbeitung ist auf den für ihren Erhebungszweck notwendigen Umfang zu begrenzen. !Regel 5: Transparenz Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten muss gegenüber dem Betroffenen transparent sein. !Regel 6: Kontrolle Die Datenverarbeitung unterliegt einer internen und externen Kontrolle. !Regel 7: Sicherheit Keine Datenverarbeitung ohne technische Sicherheit.