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!Regel 1: Zulässigkeit
Jede Datenverarbeitung bedarf einer rechtlichen Grundlage in Form einer gesetzlichen Grundlage, eines Vertrages, einer betrieblichen Regelung oder der Einwilligung des Betroffenen. 
!Regel 2: Einwilligung
Eine Einwilligung ist nur wirksam nach ausreichender Information des Betroffenen und muss freiwillig erfolgen. 
!Regel 3: Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind. 
!Regel 4: Erforderlichkeit
Die Datenverarbeitung ist auf den für ihren Erhebungszweck notwendigen Umfang zu begrenzen. 
!Regel 5: Transparenz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten muss gegenüber dem Betroffenen transparent sein. 
!Regel 6: Kontrolle
Die Datenverarbeitung unterliegt einer internen und externen Kontrolle. 
!Regel 7: Sicherheit
Keine Datenverarbeitung ohne technische Sicherheit.